Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Lieferungen und Leistungen von amando software erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können durch schriftliche produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen von amando software bzw. des Herstellers ergänzt oder geändert werden. Die den Produkten beiliegenden Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller werden in die Überlassungsbedingungen von amando software mit einbezogen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den produkt- und leistungsspezifischen Lieferantenbedingungen und den Lizenzbedingungen des Herstellers abweichende Bedingungen des Kunden oder Vertriebspartners haben keine Gültigkeit.
1.3. Art und Bezeichnung der Gegenstände der Lieferungen und Leistungen sowie deren Menge ergeben sich aus der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung.
1.4. Die Auswahl der Liefergegenstände ist nicht Gegenstand des Liefervertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein, ohne den der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Liefergegenstände, insbesondere der Software, und deren Eignung für die beabsichtigten Verwendungen und Anwendungen trägt. Die Software ist ablauffähig auf den von amando software ausdrücklich benannten Geräten. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, wie z.B. über Kompatibilität mit Geräten bzw. Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. amando software kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.
2.2. Angebote von amando software sind unverbindlich.
2.3. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung in den Vertrag Vertragsbestandteil und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar, es sei denn, amando software bestätigt diese Eigenschaften ausdrücklich schriftlich als zugesichert. Die in den Beschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen und Unterlagen behält sich amando software das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4. Die Beschaffenheit der von amando software zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Unterlagen. Zur Beschaffenheit gehören nicht Eigenschaften, die aufgrund von Prospektmaterial oder Werbeaussagen erwartet werden können.
2.5. Es gelten die mit der Software ausgehändigten Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller inklusive derer von amando software.
3. Rücktritt
Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht amando software ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, nach folgender Maßgabe:
amando software kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder
- die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist oder
- amando software infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl amando software alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen oder
- Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 4 Wochen vorliegt oder
- gemäß Ziffer 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Lieferungen und Leistungen
4.1. Konstruktions- oder Formänderungen der Liefergegenstände, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Liefergegenstände nicht erheblich geändert werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4.2. Mehr- oder Minderlieferungen bei drucktechnischen Erzeugnissen bis zu 10% gelten als vertragsgemäß und lösen weder Schadensersatz noch Gewährleistungsansprüche aus und können somit nicht beanstandet werden. Bei Sonderanfertigungen bzw. geringen Auflagen sind Abweichungen bis zu 20% zulässig. Die Abweichungen müssen für den Kunden jedoch zumutbar sein.
4.3. amando software behält sich ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und -leistungen vor, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von amando software für den Kunden zumutbar ist.
4.4. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit amando software sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt. Höhere Gewalt oder bei von amando software oder deren Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, die von amando software oder deren Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Liefergegenstände zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder die Leistung zu erbringen, verändert die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Liefer- bzw. Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung.
4.5. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.6. Der Kunde kann acht Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist amando software schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Übernahme des vom Verzug betroffenen Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt amando software in Verzug.
4.7. Ist amando software in Verzug, ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Vermögensschadens bei einfacher Fahrlässigkeit von amando software auf 5% des Preises bzw. der Vergütung des Liefer- bzw. Leistungsteils beschränkt, der wegen des Verzugs nicht oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, höchstens EUR 250.000,00.
4.8. Bei Unterstützungsleistungen von amando software ist amando software nur für die Unterstützungsleistung und der Kunde für das Gesamtergebnis verantwortlich.
4.9. amando software kann seine Leistungen durch Dritte ohne eine vorherige Zustimmung des Kunden erbringen lassen.
5. Softwareüberlassung
5.1. amando software räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung von amando software und einer Ergänzung des Vertrages.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einer einzigen Zentraleinheit ist unzulässig.
5.3. Der Kunde darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, es sei denn, der Kunde hat für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der Benutzer abhängige Netzwerklizenz entrichtet. Falls Sie über eine Lizenz für mehrere Benutzer verfügen, muss der Kunde angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software benutzen, nicht die Zahl der Lizenznehmer übersteigt.
5.4. Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl von amando software gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.
5.5. Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn zum eigenen Gebrauch des Kunden zu Archivierungs- und Sicherungszwecken. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden. Wenn die Software auf von amando software gelieferten Geräten vorinstalliert ist, ist amando software bereit, auf Wunsch des Kunden diesem eine Softwarekopie zum Zwecke der Datensicherung auf einem externen Datenträger auf Kosten des Kunden zu liefern. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert zu lassen und über den Verbleib des externen Datenträgers Aufzeichnungen zu führen, die amando software einsehen kann.
5.6. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
5.7. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.
5.8. Das Eigentum an der gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei amando software.
5.9. Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken von amando software zu gebrauchen.
5.10. Werden dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Herstellers weitergehende Nutzungsrechtsbeschränkungen auferlegt als in diesen Bedingungen der amando software, so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers vorrangig.
5.11. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software weiterzuveräußern. Er besitzt ferner nicht das Recht einer Weiterlizenzierung. Bei Be- oder Weiterverarbeitung der Software durch den Kunden erwirbt amando software hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt amando software Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.12. Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Nr. 5, so kann amando software das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser Unterlassungsaufforderung mit Fristsetzung und angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung nach Ablauf der Nachfrist schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet werden muss.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1. Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation und Nutzung der Software lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen von amando software durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und von amando software neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte von amando software gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt.
6.2. Der Kunde erfüllt die Maßnahmen zur Nutzung der Software nach den Vorgaben von amando software bzw. des Herstellers her.
6.3. Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6.4. Auf Anforderung von amando software stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde.
6.5. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht amando software Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung oder Internet, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6.6. Der Kunde wird zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.
7. Übergabe
7.1. Bleibt der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände bzw. der Leistung länger als vierzehn Tage ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige von amando software in Verzug, so kann amando software dem Kunden eine Nachfrist von vierzehn Tagen zur Annahme des Liefergegenstandes bzw. der Leistung setzen.
7.2. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist amando software berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.3. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht imstande ist.
7.4. Verlangt amando software Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Preises der Liefergegenstände bzw. der Leistung. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn amando software einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
7.5. amando software kann im Fall des Annahmeverzuges des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die sie für die erfolglose Bereitstellungsanzeige sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Liefergegenstände machen musste.
8. Gefahrübergang
8.1. amando software stellt eine vertragsgemäße erbrachte Dienstleistung (erstellte Software und/oder Hardware- bzw. Software-Installation) durch unverzügliche Anzeige gegenüber dem Kunden zur Abnahme bereit. Die Lieferung der Dienstleistung steht der Anzeige gleich. Nimmt der Kunde nach Bereitstellung der Dienstleistung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung das Werk nicht ab, so gilt die Dienstleistung eine Woche nach Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
9. Preise, Zahlungsbedingungen
9.1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der amando software. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz der Firma amando software GmbH. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
9.2. Die Rechnungen von amando software sind innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen. Teilleistungen werden mit ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt.
9.3. Stimmt amando software nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ablieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen amando software und dem Leasingunternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von Nr. 9.6 zu leisten.
9.4. amando software behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde, wenn er nicht Kaufmann ist, ein Rücktrittsrecht, das binnen einer Woche nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich auszuüben ist.
9.5. Alle Forderungen von amando software werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine und fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder von amando software eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. Die Bestimmung gemäß Nr. 3 bleibt unberührt.
9.6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn amando software eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
9.7. Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen von amando software nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
9.8. Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung.
9.9 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten von amando software – einschließlich etwaiger Rechtsanwaltsgebühren – die amando software durch den Zahlungsverzug des Vertragspartners oder dadurch entstehen, dass dieser seinen Verpflichtungen trotz Mahnung von amando software schuldhaft nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Inkassokosten von amando software werden auf mindestens 15% des Grundbetrags der Forderung angesetzt.
10. Ansprüche und Verjährung von Mängel
10.1. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Rechts- und/oder Sachmängel verjähren nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neuhergestellten Sachen und Werkleistungen in 2 Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
10.2. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. die §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängel verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
10.3. Die Verjährung beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer muss amando software den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind amando software unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des §377 HGB bleibt hiervon unberührt.
10.4. amando software behält sich vor, nach eigener Wahl Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte zu reparieren, auszutauschen (Nacherfüllung) oder dem Kunden das Recht einzuräumen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Macht amando software von dem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch, kann Rücktritt oder Minderung erst dann verlangt werden, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder amando software mit der zugesagten Nacherfüllung in Verzug gerät; im Verzugsfall gilt Ziffer 14. Schadensersatz bzw. Aufwandsersatz ist bei Mängelansprüchen ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 14.1 gehaftet wird. Allerdings hat amando software die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit die Aufwendungen sich nicht darauf beruhen, dass die Produkte nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, es sei denn die Verbringung entspricht deren bestimmungsgemäßen Verbrauch. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von amando software über. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten werden weder Verjährungsfristen verlängert noch treten neue in Kraft.
10.5. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. amando software übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl (Soft- und/oder Hardware) zusammenarbeiten.
10.6. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von amando software je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion, durch Lieferung von Patches oder bei geringfügigen Fehlern durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt.
10.7. Jegliche Mängelansprüche entfallen, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von amando software Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den amando software bzw. den Hersteller-Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Die Mängelansprüche umfassen nicht die Behebung von Mängeln, die darauf beruhen, dass andere Komponenten der Kundensystemumgebung nicht in der Lage sind, Daten fehlerfrei zu verarbeiten und mit amando software Produkten korrekt auszutauschen.
10.8. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist amando software berechtigt, die amando software entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu bekommen.
11. Herstellergarantien von Dritten
11.1 Ist amando software nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden amando software eine über die Ziffer 11 hinausgehende Garantie, wird amando software den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht amando software nicht ein.
12. Mängelhaftung
12.1 amando software haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch amando software, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, sowie in den Fällen in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Für die Vernichtung von Daten haftet amando software im Falle grober Fahrlässigkeit und nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
12.2 amando software haftet weiter für Garantien, die schriftlich von amando software abgegeben wurden. Diese Haftung besteht nur für solche Schäden, vor denen die Garantie schützen sollte.
12.3 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet amando software nur bei einer den Vertragszweck gefährdeten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch amando software, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist der Schadenersatz dem Grund und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt amando software bei Vertragsabschluss nach den amando software damals bekannte Umstände vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt.
12.4 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von amando software abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung (EUR 255.645) begrenzt.
12.5 amando software haftet nicht für Verzug oder Pflichtverletzungen, wenn Ursachen vorliegen, die amando software mit vertretbarem Aufwand nicht beeinflussen kann.
12.6 Für konkurrierenden deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung von amando software ist ausgeschlossen.
13. Ausfuhrgenehmigungen
13.1 Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.
14. Schutzrechte Dritter
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, amando software von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und amando software auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. amando software ist berechtigt, aufgrund der Schutzbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigenen Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
15. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen
15.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
16. Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
16.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von amando software zuständige Gericht, soweit der Kunde Vollkaufmann ist oder der Kunde bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
16.3. Die Vertragssprache ist deutsch.
17. Salvatorische Klausel
17.1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
17.2. amando software und der Kunde verpflichten sich, anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Allgemeine Bestimmungen
18.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
18.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die nach diesen Bedingungen einem Kaufmann gegenüber anzuwendenden Bestimmungen gleichfalls anzuwenden.
18.3. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von amando software übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
18.4. Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens amando software unverzüglich anzuzeigen.
18.5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, amando software seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an amando software zu erteilen.
18.6. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von amando software gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.
Stand 01.01.2011

